Abholung nur zu unseren Ladenöffnungszeiten

Bitte holen Sie Ihre Produkte ab. Denn dann haben Sie die Möglichkeit, sich vom Koch oder unserem Personal Tipps geben lassen z.B. für das Anrichten oder die Bedienung. Abholung während der Ladenöffnungszeiten an unserem Stammsitz in VS-Schwenningen , oder nach Absprache in Dauchingen oder VS-Villingen. Wir bieten keinen Lieferservice an!

Rückgabe nur zu unseren Ladenöffnungszeiten

Rückgabe ist in allen unseren Geschäften zu den jeweiligen Öffnungszeiten möglich.

Bitte beachten Sie, dass wir an Sonn- und Feiertagen Ruhetag haben!

Wir bieten keinen Lieferservice an.
Bitte holen Sie Ihre Produkte zu den Ladenöffnungszeiten ab.

Abholung während der Ladenöffnungszeiten an unserem Stammsitz: Mo.-Fr.: 7:30- 18:00 Uhr Sa.: 7:30 – 13:00 Uhr
Austraße 55, 78056 VS Schwenningen, Tel. 07720 4498

Oder nach Absprache in der :
Dauchinger Landmetzg, Mo.-Fr.: 7:30 – 18:00 Uhr, Sa.: 7:30 – 12:30 Uhr, Schwenninger Straße 13, 78083 Dauchingen, Tel. 07720 4561,

Filiale Villingen:
Mo.-Fr.: 8:00 – 18:00 Uhr, Sa.: 7:30 – 13:00 Uhr
Obere Straße 10, 78050 VS Villingen, Tel. 07721 55564

Ob Tagung, Firmenfeier oder privater Anlass – mit unserem Speisenangebot wird Ihr Event zum Erfolg.
Wir bieten Ihnen ein Festtags-Erlebnis mit Genuss, egal ob für 8 oder 800 Personen.

Wir freuen uns, Ihre Feier ganz persönlich und individuell mit Ihnen abzusprechen.

Für Firmenevents, Feiern oder Geburtstage bieten wir Ihnen kulinarische Highlights mit Fingerfood, Delikatessplatten oder ganze Menüs mit Vorspeise, Hauptgericht und Nachspeise.

AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Metzgerei Haller und Dauchinger Landmetzg
1. Preisvereinbarung und Zahlung
1.1 Preisvereinbarung
Die Preisvereinbarung  Waren/Service-Personal und Inventarelemente (Gedeck, Grill, Gas etc.) bezieht sich auf das unterbreitete Angebot bzw. Auftragsbestätigung. Bei nicht im Angebot festgehaltenen Leistungen gilt unsere Partyfibel Preisliste.
1.2 Zahlung
Die Zahlung erfolgt sofort rein netto Kasse ohne jeden Abzug.
2. Änderungswünsche
Änderungswünsche bitten wir spätestens 4 Werktage vor dem Wunsch Termin an uns mitzuteilen. Bitte bedenken Sie, dass sehr viele Waren ganz speziell für Ihre Veranstaltung bezogen werden. Spätere Änderungswünsche können deshalb leider nicht mehr berücksichtigt werden.
Die Portionierung bezieht sich auf die uns genannte Teilnehmerzahl Ihrer Festivität.
3. Haftung
Wir garantieren, dass die von uns gelieferten Waren einwandfrei sind. Wir weisen darauf hin, dass Lebensmittel leicht verderblich sind, und unsachgemäße Behandlung Dritter außerhalb unserer Verantwortung liegt.
Reklamationen müssen unverzüglich gemeldet werden, d.h. bei der Gestellung der Produkte bzw. bei Abholung nach 18:00 Uhr bis 12:00 Uhr des Folgetages.
Für den Fall einer begründeten Reklamation beschränkt sich unsere Haftung ausschließlich auf Ersatzlieferung bzw. Wandlung der beanstandeten Teilware. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, dass diese von uns vorsätzlich oder grob fahrlässig hervorgerufen worden sind.
Wir haften nicht für Schadenersatzforderungen aus von uns unverschuldeten Gründen verspäteter Anlieferung. Hierzu gehören u.a. Stromausfall und sonstige nicht in unserem Einflussbereich stehende Verzögerungen auf den Transportwegen infolge Verkehrsbehinderungen und auch nicht für den Fall, dass unser Fahrer einen Unfall oder eine Verzögerung fahrlässig verursacht hat.
Ist der Kunde unverschuldet an der Abnahme der bestellten Waren verhindert, werden wir auf den Kauf- und Lieferpreis nur die ersparten Aufwendungen gut schreiben.
4. Inventarstellung
Sämtliche Transportgeräte, Platten, Bretter, Geschirr, Bestecke etc. sind unser Eigentum. Sie gehören nicht zur Warenanlieferung und sind nach Gebrauch gereinigt und in sauberem Zustand zurückzugeben. Werden Geräte in unsauberem Zustand zurückgegeben, ist der Kunde verpflichtet, die Reinigungskosten zu bezahlen, maßgeblich bindend sind hier die Reinigungskosten laut unserer Preisliste.
Die Gerätschaften sind während Ihrer Nutzung durch den Kunden pfleglich zu behandeln.
Fehlen bei der Rückgabe Geräte, sind diese beschädigt oder vollständig zerstört worden, ist der Kunde verpflichtet, die Wiederbeschaffungskosten zum Neupreis zu ersetzen.
5. Weitere Nebenabreden bedürfen der Schriftform und sind auf der Auftragsbestätigung zu vermerken